BFSG
Digitale Barrierefreiheit für Websites, Onlineshops und digitale Dienstleistungen
Digitale Barrierefreiheit ist kein Trend, sondern ein gesellschaftlicher und rechtlicher Auftrag.
In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter schwerer Behinderung – das entspricht etwa 9,3 % der Bevölkerung (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2023). Hinzu kommen ältere Menschen sowie Personen mit temporären oder situativen Einschränkungen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.
Was regelt das BFSG?
Das BFSG betrifft insbesondere Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten. Dazu zählen unter anderem:
- Onlineshops mit Vertragsabschluss
- Online-Buchungs- oder Terminplattformen
- Banken- und Finanzdienstleistungen
- Telekommunikationsdienste
- E-Book-Plattformen
- Personenverkehrsdienstleistungen
- Selbstbedienungsterminals
Rein informatorische Websites oder reine B2B-Angebote fallen in der Regel nicht unter das Gesetz. Die konkrete Bewertung hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Standards gelten?
Grundlage für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit sind:
- die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
- perspektivisch auch WCAG 2.2
- die europäische Norm EN 301 549
Für die meisten digitalen Angebote wird die Konformitätsstufe AA angestrebt.
Von der EU-Richtlinie zur technischen Umsetzung
Digitale Barrierefreiheit basiert auf einer klaren rechtlichen und technischen Struktur. Von der europäischen Richtlinie über das deutsche Gesetz bis hin zu konkreten technischen Standards bauen diese vier Ebenen systematisch aufeinander auf.
EU-Richtlinie 2019/882
BFSG
EN 301 549
WCAG 2.1 / 2.2
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit
Wahrnehmbarkeit
Inhalte müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehören Textalternativen für Bilder, ausreichende Kontraste und anpassbare Inhalte.
Verständlichkeit
Alle Funktionen müssen ohne Barrieren nutzbar sein. Beispielsweise durch Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Zeitlimits und klare Orientierung.
Bedienbarkeit
Inhalte und Bedienlogik müssen nachvollziehbar sein. Dazu zählen klare Sprache, vorhersehbare Navigation und verständliche Fehlermeldungen.
Robustheit
Websites müssen technisch so umgesetzt sein, dass sie mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien kompatibel sind.
Was das konkret für deine Website bedeutet
Wenn dein Unternehmen unter das BFSG fällt, müssen digitale Dienstleistungen barrierefrei bereitgestellt werden. Dazu gehören unter anderem:
- strukturierter und semantisch korrekter Code
- ausreichende Farbkontraste
- Tastaturbedienbarkeit
- Screenreader-Kompatibilität
- Alternativtexte für Bilder
- Untertitel für Videos
- verständliche Formulare
- klare Navigationsstrukturen
Zusätzlich ist in vielen Fällen eine Barrierefreiheitserklärung erforderlich. Diese informiert transparent über den Stand der Umsetzung und bestehende Einschränkungen.
Digitale Barrierefreiheit als Chance
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur rechtliche Absicherung, sondern bietet auch strategische Vorteile:
- größere Zielgruppen
- bessere Nutzerfreundlichkeit
- stärkere Markenwahrnehmung
- technisch sauberere Struktur
- positive Effekte auf Suchmaschinen
Barrierefreie Websites sind häufig klarer aufgebaut, strukturierter und performanter – davon profitieren alle Nutzer.
Was passiert, wenn du das BFSG nicht umsetzt
Unternehmen, die unter das BFSG fallen und die Anforderungen nicht erfüllen, können mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- behördliche Maßnahmen
- Bußgelder
- mögliche wettbewerbsrechtliche Schritte
- Reputationsschäden
Die konkrete Bewertung und mögliche Sanktionierung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
8 konkrete Maßnahmen
Wir haben einige technische und inhaltliche Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit zusammengfeasst.
Diese Schritte ersetzen keine rechtliche Prüfung, zeigen jedoch zentrale Optimierungsfelder.
Bis zu einem gewissen Grad kannst du die Anpassungen selbstständig umsetzen.
Nutze eine klare Hierarchie (H1, H2, H3 etc.), damit Screenreader Inhalte besser erfassen können.
Jeder visuelle Inhalt sollte mit einer kurzen und präzisen Beschreibung versehen werden, um Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte verständlich zu machen.
Vermeide komplexe Satzstellungen. Setze stattdessen auf verständliche und klare Formulierungen.
Links sollten so benannt sein, dass sie auch ohne Kontext verständlich sind. Statt Hier klicken sollte der Linktitel eine präzise Beschreibung des Inhalts geben,. Ein Beispiel dafür ist Mehr über barrierefreie Websites erfahren.
Labels und Platzhalter sollten klar verständlich sein. Die Nutzung von Autofill-Funktionen kann die Bedienbarkeit verbessern.
Alle interaktiven Elemente wie Formulare und Menüs sollten ohne Maus bedienbar sein.
Achte auf ausreichende Farbkontraste. So können auch Menschen mit Sehschwäche oder Farbenblindheit Texte problemlos lesen.
Videos sollten mit Untertiteln oder einer schriftlichen Zusammenfassung versehen sein. Das ermöglicht hörgeschädigten Nutzern den Zugang.
BFSG-Schnellcheck vereinbaren
Ob dein Unternehmen unter das BFSG fällt, hängt von Art und Umfang deiner digitalen Angebote ab. Eine pauschale Aussage können wir nicht treffen.
Gerne prüfen wir in einem gemeinsam mit dir:
- ob dein digitales Angebot betroffen sein könnte
- welcher technische Handlungsbedarf besteht
- welche Maßnahmen sinnvoll priorisiert werden sollten
Unsere Rolle als Agentur
Wichtig: Wir bieten keine Rechtsberatung an!
Was wir leisten:
- Technische Analyse deiner Website
- Prüfung auf WCAG-relevante Kriterien
- Optimierung von Struktur, Code und Inhalten
- Konzeption barrierefreier Relaunches
- Integration barrierefreier Design- und UX-Standards
Für rechtliche Detailfragen konsultiere bitte einen spezialisierten Fachanwalt.
Barrierefreiheit ist kein Selbstläufer
Viele Websites wurden vor Jahren entwickelt und seitdem technisch nur erweitert.
Ohne gezielte Prüfung bleiben strukturelle Barrieren oft unentdeckt. Einzelne Plugins oder Overlays ersetzen keine saubere technische Umsetzung.
Barrierefreiheit ist ein Prozess – keine einmalige Maßnahme. Wir begleiten dich.
Häufige Fragen zum BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Die genaue Anwendbarkeit sollte im Einzelfall geprüft werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sogenannte Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) ausgenommen sein.
Dein Unternehmen fällt unter das BFSG und erfüllt die Anforderungen nicht? Dann können behördliche Maßnahmen, Bußgelder oder wettbewerbsrechtliche Schritte drohen. Zudem kann eine mangelhafte Barrierefreiheit zu Nutzerverlusten führen.
Grundsätzlich können bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften auch wettbewerbsrechtliche Schritte möglich sein. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Die Kosten hängen vom technischen Zustand und Umfang deiner Website ab. Kleinere Anpassungen sind häufig mit überschaubarem Aufwand möglich. Bei älteren Systemen kann ein Relaunch wirtschaftlich sinnvoller sein.
Rund 7,9 Millionen Menschen haben eine anerkannte schwere Behinderung (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2023). Hinzu kommen viele weitere Personen mit temporären oder altersbedingten Einschränkungen.
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugängliches Dokument auf deiner Website, das beschreibt, inwieweit digitale Inhalte den geltenden Standards entsprechen. Sie informiert über bestehende Einschränkungen und bietet Kontaktmöglichkeiten für Feedback.
Maßgeblich sind die WCAG 2.1 (perspektivisch 2.2) sowie die europäische Norm EN 301 549. In der Praxis wird meist die Konformitätsstufe AA angestrebt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz basiert auf dem European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882).
Ziel dieser EU-Richtlinie ist es, europaweit einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu schaffen und damit unterschiedliche nationale Regelungen zu harmonisieren.
In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das BFSG umgesetzt. Die technischen Anforderungen orientieren sich dabei maßgeblich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert.
Für bestimmte bestehende Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsregelungen. Die konkrete Anwendung hängt vom jeweiligen Fall ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
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